Wir leben Hoffnung.
Wir leben Hoffnung.

Der Tod ist unberechenbar. Manchmal kündigt er sich lange an. Manchmal kommt er völlig überraschend. Wenn er da ist, bringt er alles durcheinander. Innerlich wühlt er alles auf, aber auch äußerlich wirft er viele Fragen auf.

Einige Fragen zum Thema Bestattung möchten wir hier beantworten.
Manchmal zeichnet sich das Sterben eines Menschen schon längere Zeit ab. Es ist gut, das Thema Sterben und Tod dann nicht wegzuschieben. Vielleicht wünschen Sie den Besuch eines Pfarrers? Jederzeit kann jemand zum Gespräch, zu Gebet und Segnung oder zu einer Abendmahlsfeier zu Ihnen ins Haus kommen. Rufen Sie uns einfach an.

Glieder der Kirche haben Anspruch auf ein christliches Begräbnis.
Der Termin wird in Absprache zwischen den Angehörigen, dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Wichtig ist das seelsorgerliche Gespräch zwischen den Angehörigen und dem Pfarrer vor der Beerdigung. Hier ist auch die Möglichkeit, die Gestaltung der Beerdigung gemeinsam zu besprechen. Die Predigt wollen wir persönlich gestalten. Deshalb ist es für den Pfarrer wichtig, dass er auch etwas vom Leben des Verstorbenen erfährt. Ein vorab verfasster Lebenslauf kann dabei eine Hilfe sein.

Wenn der Verstorbene nicht der Kirche angehörte, findet kein kirchliches Begräbnis statt. Hier gilt es, die Einstellung des Verstorbenen zum Glauben und zur Gemeinschaft in der Kirche zu respektieren. Dennoch kann es sein, dass die Angehörigen anlässlich der Beerdigung eine Andacht wünschen. Eine solche Andacht kann vor oder nach der Beerdigung bei ihnen oder in unserer Kirche stattfinden.

In der Regel am Sonntag, nach der Beerdigung, werden die Verstorbenen in unseren Gottesdiensten der Gemeinde bekannt gegeben. Anschließend gedenkt die Gemeinde fürbittend ihrer Verstorbenen. Als Angehörige sind Sie zu diesem Gottesdienst herzlich eingeladen.
Und schließlich wird am letzten Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag) aller Verstorbenen des zurückliegenden Jahres noch einmal in einem Gottesdienst gedacht. Dazu werden die Angehörigen schriftlich eingeladen.